Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.5 Bürgerservice II - Fahrerlaubnis
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Postanschrift
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Rechtsgrundlage(n)
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 13.10.2017
Stichwörter
Dienstführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Dienstfahrerlaubnis Umschreiben, Dienstfahrzeug, Dienst-Kraftfahrzeug