Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Jesberg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Roth
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Fax: 06695 960122
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960117
Frau Alanna Salzmann
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
E-Mail: a.salzmann@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960125
Fax: 06695 960122
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Fristen
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmungen in Deutschland(Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017
Stichwörter
Ausland, Führerschein, Umschreibung, Fahrerlaubnis