Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Albert (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Frau Gaubatz (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Kling (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Scherping (Teamleitung Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
E-Mail: a.scherping@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Frau Witte (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Frau Memovic-Kücük (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Desch (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Hamoglu (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de(Karteikartenabschrift oder allgemeine Anfragen)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Fristen
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmungen in Deutschland(Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Ausland, Umschreibung