Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Führerscheinstellen
Adresse
Hausanschrift
(Telefon: 06051 85-22622)
Dörnigheimerstr 1
63452 Hanau
Hausanschrift
(Telefon: 06051 85-22622)
Im Niederfeld
63589 Linsengericht
Öffnungszeiten
Hanau:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 12.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Linsengericht:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06181 292-22622
E-Mail: fuehrerschein@mkk.de(aktualisiert am 14.01.2026)
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Führerschein, Ausland, Umschreibung