Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR
    99108047050002

    Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Führerscheinstellen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Telefon: 06051 85-22622)
    Dörnigheimerstr 1
    63452 Hanau

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    Hausanschrift

    (Telefon: 06051 85-22622)
    Im Niederfeld
    63589 Linsengericht

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    Öffnungszeiten

    Hanau:
    Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 12.30 - 17.30 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Linsengericht:
    Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06181 292-22622

    E-Mail: fuehrerschein@mkk.de(aktualisiert am 14.01.2026)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Bemerkungen

    Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008
    Technisch geändert am 17.02.2026

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein, Ausland, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019