Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Sollten sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins ein.
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Anträge können ausschließlich postalisch eingereicht werden. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine bitte telefonisch anfragen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-0
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de
Internet
Formulare
Formular Einverständnis- und Gültigkeitserklärung Führerschein
Formular Unterschriftenfeld Antrag Fahrerlaubnis
Formular Antrag Fahrerlaubnis
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
- Formular Antrag Fahrerlaubnis (vollständig ausgefüllt)
- Formular Unterschriftsfeld (vollständig ausgefüllt)
- Formular Einverständnis- und Gültigkeitserklärung Führerschein (vollständig ausgefüllt)
- Übersetzung des Führerscheins durch eine amtlich zugelassene Stelle (nur bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
- Angabe der Fahrschule
- Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen
- Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
- Bescheinigung über den bestandenen Sehtest
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Fristen
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmungen in Deutschland(Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Umschreibung