Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Sollten sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins ein.
Adresse
Hausanschrift
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Anträge können ausschließlich postalisch eingereicht werden. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine bitte telefonisch anfragen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-0
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de
Internet
Formulare
Formular Antrag Fahrerlaubnis
Formular Unterschriftenfeld Antrag Fahrerlaubnis
Formular Einverständnis- und Gültigkeitserklärung Führerschein
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Für die Beantragung der Umschreibung Ihres Drittstaatenführerscheins reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:
- Formular Antrag Fahrerlaubnis
- Formular Unterschriftsfeld
- Formular Einverständnis- und Gültigkeitserklärung Führerschein
- Original biometrisches Passbild
- Kopie Ihres Ausweises; sollte auf dem Ausweisdokument keine Adresse abgebildet sein, ist zudem die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- Original ausländischer Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins durch eine amtlich zugelassene Stelle (nur bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
- Kopie eines aktuellen Sehtests (nicht erforderlich bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
- Kopie des Erste-Hilfe-Nachweises (nicht erforderlich bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
- Angabe der Fahrschule (nicht erforderlich bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung; außer Moldau)
- Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Führerschein, Ausland, Umschreibung