Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR
    99108047050002

    Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Sollten sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins ein.

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207
    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Albinistraße 23
    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Anträge können ausschließlich postalisch eingereicht werden. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine bitte telefonisch anfragen.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Für die Beantragung der Umschreibung Ihres Drittstaatenführerscheins reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:

    • Formular Antrag Fahrerlaubnis
    • Formular Unterschriftsfeld
    • Formular Einverständnis- und Gültigkeitserklärung Führerschein
    • Original biometrisches Passbild
    • Kopie Ihres Ausweises; sollte auf dem Ausweisdokument keine Adresse abgebildet sein, ist zudem die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • Original ausländischer Führerschein
    • Übersetzung des Führerscheins durch eine amtlich zugelassene Stelle (nur bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
    • Kopie eines aktuellen Sehtests (nicht erforderlich bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
    • Kopie des Erste-Hilfe-Nachweises (nicht erforderlich bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
    • Angabe der Fahrschule (nicht erforderlich bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung; außer Moldau)
    • Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Bemerkungen

    Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008
    Technisch geändert am 17.02.2026

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein, Ausland, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019