Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Zusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:

    Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den  Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:

    Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.

    Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Fahrerlaubnis Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige Antrag
    Fahrerlaubnis Vordruck - Augenärztliche Untersuchung 6.2.2
    Fahrerlaubnis Antrag Aushnamegenehmigung Prüfort
    Fahrerlaubnis Vordruck - Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
    Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren ab 17 Antrag
    Fahrerlaubnis Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • Ausländischer Führerschein
    • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Hinweis für den Kreis Bergstraße: Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland anhand einer erweiterten Meldebescheinigung.

    Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.

    Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt

    Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige

    Begleitetes Fahren ab 17 Antrag

    Begleitetes Fahren ab 17 Begleitperson

    Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1

    Augenärztliches Gutachten 6.2.2

    Allgemeinärztliches Gutachten Anl. 5

    Antrag auf Ausnahmegenehmigung anderer Prüfort

    Hinweis für den Kreis Bergstraße: Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland anhand einer erweiterten Meldebescheinigung.

    Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Fristen

    Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

    Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Bemerkungen

    Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis, Ausland, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019