Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR
    99108047050002

    Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Aufgrund der Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halstestelle Stielstraße
      Bus: Linie Buslinien 5, 23 und 45

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online in unserem Terminkalender vereinbart werden. Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen ab 7 Uhr erneut, da in regelmäßigen Abständen Termine freigeschaltet werden.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Hinweise:
    Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 

    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag

    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 318310

    Fax: +49 611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Taxi

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen

    Aktuelles

    Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.

    Persönliche Erreichbarkeit:
    Gerne sind wir persönlich für Sie da! Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich nach vorheriger Terminreservierung arbeiten. Sie können ganz unkompliziert online einen Termin buchen.

    Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen erneut, da nach Möglichkeit täglich zwischen 6.30 und 7.30 Uhr Termine freigeschaltet werden.

    Fahrverbote fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Führerscheine können nicht zur Verwahrung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

    Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Fahrerlaubnisbehörde)

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 15 Uhr

    • Freitag von 9 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 318310

    Fax: 0611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Stichwörter

    kfzFührerschein

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    65183 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 31-0

    Fax: 0611 31-3900

    E-Mail: oberbuergermeister@wiesbaden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • Ausländischer Führerschein
    • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Fristen

    Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

    Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise für Wiesbaden: Umschreibung ausländischer Führerscheine (nicht EU/EWR)

    Bar, EC- und Kreditkartenzahlung möglich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wiesbaden: Umschreibung ausländischer Führerscheine (nicht EU/EWR)

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Bemerkungen

    Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019