Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Hinweise für Darmstadt: Gebrauch von ausländischen Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet
Bei der Verwendung ausländischer Fahrerlaubnisse ist grundsätzlich zwischen
- Fahrerlaubnissen aus EU-und EWR-Staaten und
- Fahrerlaubnissen aus nicht EU-und EWR-Staaten zu unterscheiden.
Bitte beachten Sie, dass es uns leider nicht möglich ist Sie aufgrund der Vielzahl von ausländischen Fahrerlaubnissen und den hierzu geltenden gesetzlichen Vorgaben umfassend zu informieren.
Um Ihnen dennoch grundsätzliche Informationen zur genannten Thematik zur Verfügung zu stellen, finden Sie am rechten Bildrand unsere Informations-Flyer.
- Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (EU-/ EWR-Staaten) deutsch und englisch
- Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (nicht EU-/ EWR-Staaten) deutsch und englisch
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte per Email an uns über fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de. Wir werden Sie sodann kontaktieren und Ihnen ggf. ein kostenloses ausführliches, persönliches Merkblatt mit allen notwendigen Unterlagen und Hinweisen für die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis aus dem Ausland erstellen.
Bei der Verwendung ausländischer Fahrerlaubnisse ist grundsätzlich zwischen
- Fahrerlaubnissen aus EU-und EWR-Staaten und
- Fahrerlaubnissen aus nicht EU-und EWR-Staaten zu unterscheiden.
Bitte beachten Sie, dass es uns leider nicht möglich ist Sie aufgrund der Vielzahl von ausländischen Fahrerlaubnissen und den hierzu geltenden gesetzlichen Vorgaben umfassend zu informieren.
Um Ihnen dennoch grundsätzliche Informationen zur genannten Thematik zur Verfügung zu stellen, finden Sie am rechten Bildrand unsere Informations-Flyer.
- Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (EU-/ EWR-Staaten) deutsch und englisch
- Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (nicht EU-/ EWR-Staaten) deutsch und englisch
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte per Email an uns über fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de. Wir werden Sie sodann kontaktieren und Ihnen ggf. ein kostenloses ausführliches, persönliches Merkblatt mit allen notwendigen Unterlagen und Hinweisen für die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis aus dem Ausland erstellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
ausschließlich nach Terminvereinbarung (siehe Onlinedienste)
Hinweis: Alle weiteren Informationen und Hinweise erhalten Sie in der Folge per EmailKontakt
Telefax: 06151 133587
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Fristen
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmungen in Deutschland(Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017
Stichwörter
Ausland, Führerschein, Umschreibung, Fahrerlaubnis