Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR
    99108047050002

    Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweise für Darmstadt: Gebrauch von ausländischen Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet

    Bei der Verwendung ausländischer Fahrerlaubnisse ist grundsätzlich zwischen
    - Fahrerlaubnissen aus EU- und EWR-Staaten und
    - Fahrerlaubnissen aus nicht EU- und EWR-Staaten zu unterscheiden.

    Bitte beachten Sie, dass es uns leider nicht möglich ist, Sie aufgrund der Vielzahl von ausländischen Fahrerlaubnissen und den hierzu geltenden gesetzlichen Vorgaben umfassend zu informieren.

    Um Ihnen dennoch grundsätzliche Informationen zur genannten Thematik zur Verfügung zu stellen, finden Sie am rechten Bildrand unsere Informations-Flyer.
    - Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (EU-/ EWR-Staaten) deutsch und englisch
    - Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (nicht EU-/ EWR-Staaten) deutsch und englisch.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns über fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de. Wir werden Sie sodann kontaktieren und Ihnen ggf. ein kostenloses, ausführliches, persönliches Merkblatt mit allen notwendigen Unterlagen und Hinweisen für die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis aus dem Ausland erstellen.

     
    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    ausschließlich nach Terminvereinbarung (siehe Onlinedienste) Hinweis: Alle weiteren Informationen und Hinweise erhalten Sie in der Folge per Email  

    Kontakt

    E-Mail: (fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de)

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise für Darmstadt: Gebrauch von ausländischen Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet

    aus EU- und EWR-Staaten: 43,80€

    aus nicht EU- und EWR-Staaten: 51,40€

    Bemerkungen

    Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008
    Technisch geändert am 17.02.2026

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein, Ausland, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019