• Haiger (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

Beschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, sofern die zulässige Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dafür absolvieren Sie die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (Schlüsselzahl B96) oder 7b (Schlüsselzahl B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpartner

Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

Adresse

Hausanschrift

Baumeisterweg 3

35576 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Junostraße 1F

35745 Burg

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Kontakt

Telefon: 06441 407-2547(Standort Wetzlar)

Telefon: 06441 407-7355(Standort Herborn-Burg)

Telefax: 06441 407-1050

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

Internet

Bankverbindung

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

BIC:

Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

Stichwörter

Führerscheinstelle

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder nach Anlage 7b FeV (Schlüsselzahl 196)
  • gültiger Führerschein
  • ggf. Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

Für die Erweiterung um die Schlüsselzahl 96:

  • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sei
  • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mind. 2,5 Stunden theoretische Schulung, mind. 3,5 Stunden praktische Schulung)
  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen


Für die Erweiterung um Schlüsselzahl 196:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein
  • Sie müssen neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können
  • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie absolvieren die jeweilige Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder Anlage 7 b FeV (Schlüsselzahl 96). Beim Antrag auf Eintragung ist der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a oder 7b beizubringen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig.

Fristen

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022

Version

Technisch erstellt am 05.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Erweiterung, national, 125ccm Motorräder, Kraftrad, Fahrerlaubnis, Lappen, Schlüsselzahl, Fuhrerschein, Motorrad, Führerschein, Anhänger

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019