Führerschein ab 17 beantragen
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Sollten sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins ein.
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Anträge können ausschließlich postalisch eingereicht werden. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine bitte telefonisch anfragen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-0
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de
Internet
Formulare
Formular Beiblatt für eine Begleitperson
Formular Antrag für Begleitperson
Formular Unterschriftenfeld Antrag Fahrerlaubnis
Formular Antrag Fahrerlaubnis
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
- Unterlagen für Begleitpersonen:
- Antragsformular für jede Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
- Formular Antrag Fahrerlaubnis (vollständig ausgefüllt)
- Formular Unterschriftsfeld (vollständig ausgefüllt)
- Formular Antrag für Begleitpersonen (vollständig ausgefüllt)
- Formular Antrag Beiblatt für eine Begleitperson pro aufgeführte Person (vollständig ausgefüllt)
- Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: formlose schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort seiner/ihrer Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Für Bewerber und Bewerberinnen:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022
Stichwörter
Führerschein, Fahranfänger, Fahreignungsregister, Führerschein auf Probe, Klasse B, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis, BF 17, Pkw, Begleitperson, Begleitetes Fahren ab 17, Begleitetes Fahren, Führerschein ab 17, Fahranfängerinnen