Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
    99108047001002

    Führerschein ab 17 beantragen

    Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

    Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

    Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Die Begleitperson muss:

    • mindestens 30 Jahre alt sein
    • mindestens fünf Jahre Inhaber eines gültigen deutschen oder EU-/EWR-Führerscheins der Klasse B sein
    • darf mit maximal einem Punkt im Verkehrszentralregister registriert

    Online-Dienste

    Führerschein ab 17 beantragen

    ID: L100001_419077887

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    • Paypal

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    Technisch erstellt am 14.02.2025

    Technisch geändert am 08.05.2025

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Jetzt Antrag stellen

    ID: L100001_428672809

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    Technisch erstellt am 13.08.2025

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Aufgrund der Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halstestelle Stielstraße
      Bus: Linie Buslinien 5, 23 und 45

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online in unserem Terminkalender vereinbart werden. Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen ab 7 Uhr erneut, da in regelmäßigen Abständen Termine freigeschaltet werden.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Hinweise:
    Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 

    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag

    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 318310

    Fax: +49 611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Taxi

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen

    Aktuelles

    Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.

    Persönliche Erreichbarkeit:
    Gerne sind wir persönlich für Sie da! Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich nach vorheriger Terminreservierung arbeiten. Sie können ganz unkompliziert online einen Termin buchen.

    Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen erneut, da nach Möglichkeit täglich zwischen 6.30 und 7.30 Uhr Termine freigeschaltet werden.

    Fahrverbote fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Führerscheine können nicht zur Verwahrung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

    Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Fahrerlaubnisbehörde)

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 15 Uhr

    • Freitag von 9 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 318310

    Fax: 0611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Stichwörter

    kfzFührerschein

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    65183 Wiesbaden

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 31-0

    Fax: 0611 31-3900

    E-Mail: oberbuergermeister@wiesbaden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
      • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
      • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
      • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
      • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
      • Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
    • Unterlagen für Begleitpersonen:
      • Antragsformular für jede Begleitperson
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Kopie des gültigen Führerscheins

    Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Ein biometrisches Lichtbild kann vor Ort gemacht werden (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Für Bewerber und Bewerberinnen:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

    Für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (online beantragen)

    PayPal

    Hinweis: Eine Anmeldung bei PayPal als Gast führt nicht zu einer erfolgreichen Antragsannahme. 

    Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Bar, EC- und Kreditkartenzahlung möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (online beantragen)

    Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 ½ Jahren gestellt werden.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Der Antrag kann persönlich oder Online gestellt werden.
    Die Antragstellung ist frühestens mit 16,5 Jahren und nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person möglich.
    Die Vorlage eines Ausweisdokuments und des Führerscheins der sorgeberechtigten Person ist erforderlich.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Bemerkungen

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Führerschein, Fahranfänger, Fahreignungsregister, Führerschein auf Probe, Klasse B, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis, BF 17, Pkw, Begleitperson, Begleitetes Fahren ab 17, Begleitetes Fahren, Führerschein ab 17, Fahranfängerinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019