Führerschein ab 17 beantragen
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Die Begleitperson muss:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- mindestens fünf Jahre Inhaber eines gültigen deutschen oder EU-/EWR-Führerscheins der Klasse B sein
- darf mit maximal einem Punkt im Verkehrszentralregister registriert
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- Paypal
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Aufgrund der Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Halstestelle Stielstraße
Bus: Linie Buslinien 5, 23 und 45
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online in unserem Terminkalender vereinbart werden. Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen ab 7 Uhr erneut, da in regelmäßigen Abständen Termine freigeschaltet werden.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.
Hinweise:
Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag:
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Führerschein, Führerscheinstelle, Taxi
Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen
Aktuelles
Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.
Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.
Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.
Persönliche Erreichbarkeit:
Gerne sind wir persönlich für Sie da! Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich nach vorheriger Terminreservierung arbeiten. Sie können ganz unkompliziert online einen Termin buchen.
Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen erneut, da nach Möglichkeit täglich zwischen 6.30 und 7.30 Uhr Termine freigeschaltet werden.
Fahrverbote fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Führerscheine können nicht zur Verwahrung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
-
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
-
Freitag von 9 bis 13 Uhr
Kontakt
Stichwörter
kfzFührerschein
Landeshauptstadt Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
- Unterlagen für Begleitpersonen:
- Antragsformular für jede Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Ein biometrisches Lichtbild kann vor Ort gemacht werden (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Für Bewerber und Bewerberinnen:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (online beantragen)
PayPal
Hinweis: Eine Anmeldung bei PayPal als Gast führt nicht zu einer erfolgreichen Antragsannahme.
Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Bar, EC- und Kreditkartenzahlung möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (online beantragen)
Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 ½ Jahren gestellt werden.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.
Hinweise für Wiesbaden: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Der Antrag kann persönlich oder Online gestellt werden.
Die Antragstellung ist frühestens mit 16,5 Jahren und nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person möglich.
Die Vorlage eines Ausweisdokuments und des Führerscheins der sorgeberechtigten Person ist erforderlich.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.
Bemerkungen
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022
Stichwörter
Führerschein, Fahranfänger, Fahreignungsregister, Führerschein auf Probe, Klasse B, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis, BF 17, Pkw, Begleitperson, Begleitetes Fahren ab 17, Begleitetes Fahren, Führerschein ab 17, Fahranfängerinnen