• Wölfersheim (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Fahrerlaubnis Entziehung

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Beschreibung

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.
 

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.
 

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.
 

Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.

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Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten

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Stichwörter

Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle

Version

Technisch geändert am 13.02.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.02.2021

Version

Technisch erstellt am 05.11.2008

Technisch geändert am 18.03.2025

Stichwörter

Führerscheinbehörde, Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Führerschein, Lappen, Klassen Führerschein, Verkehrszentralregister, Führen von Kraftfahrzeugen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019