Fahrlehrererlaubnis Erteilung
    99018014001000

    Fahrlehrerlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.

    Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst eine befristete Fahrlehrerlaubnis.

    Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

    Zuständigkeit

    An das für den Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber

    1. mindestens 22 Jahre alt ist,
    2. geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
    3. mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
    4. die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse A oder die Klasse DE erteilt werden soll, jeweils auch die Fahrerlaubnis der Klasse A oder der Klasse DE besitzt (eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus),
    5. über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (es genügt, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE und DE über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klassen B und D verfügt),
    6. innerhalb der letzten 3 Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
    7. die fachliche Eignung in einer Prüfung nachgewiesen hat und
    8. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis beträgt 40,90 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen, die bereits über eine Dienstfahrlehrerlaubnis (der Bundeswehr oder der Polizei) verfügen, können unter erleichterten Bedingungen eine allgemeine Fahrlehrerlaubnis erwerben.

    Personen, die in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz  eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine  Fahrlehrerlaubnis erteilt werden (§§ 2a und 3a FahrlG).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 24.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008
    Technisch geändert am 19.12.2025

    Stichwörter

    Verkehrszentralregister, Fahrlehrerlaubnis, Fahrlehrerschein, befristete Fahrlehrerlaubnis, unbefristete Fahrlehrerlaubnis, Ausbildungsfahrlehrer, Fahrlehrer-Erlaubnis, Fahrlehrererlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019