Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung am die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Führerscheinstelle
Beschreibung
Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.
Es ist zu unterscheiden zwischen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), der Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie der Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen.
Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle stellt die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung dar.
Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich die Betroffenen ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen.
Entsprechende Anträge können auch bei den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgegeben.
Informationsvideos zum Tauschen des Führerscheins:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
- online
- per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@landkreiskassel.de
- telefonisch 0561 1003−1700
Sie erreichen uns telefonisch auch außerhalb unserer Öffnungszeiten:
- Montag - Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
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Telefon Festnetz: 0561 1003-1700
Fax: 0561 1003-1745
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Gemeinde Ahnatal
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Postfach 40
34290 Ahnatal
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Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Ahnatal - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 40
34290 Ahnatal
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Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
1. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Sehtest
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Sehtest
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Formulare
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Voraussetzungen
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längestens 5 Jahre erteilt.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung, Erlaubnis für Taxi, Erlaubnis für Krankenwagen, Erlaubnis für Mietwagen, Taxiführerschein, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Führerschein zur Fahrgastbeförderung