Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung
    99108049012006

    Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Führerscheinstellen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Telefon: 06051 85-22622)
    Dörnigheimerstr 1
    63452 Hanau

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    Hausanschrift

    (Telefon: 06051 85-22622)
    Im Niederfeld
    63589 Linsengericht

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    Öffnungszeiten

    Hanau:
    Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 12.30 - 17.30 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Linsengericht:
    Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06181 292-22622

    E-Mail: fuehrerschein@mkk.de(aktualisiert am 14.01.2026)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachbereich 3.0 - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    (Rathaus)
    Krämerstraße 2
    36381 Schlüchtern

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06661 85-100

    Fax: 06661 85-199

    E-Mail: ordnungsamt@schluechtern.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Weitere Informationen

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008
    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung, Erlaubnis für Taxi, Erlaubnis für Mietwagen, Erlaubnis für Krankenwagen, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Taxiführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019