Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

    Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Wer als Taxifahrer tätig werden möchte, muss zunächst die Ortskundeprüfung der jeweiligen Stadt bzw. Kommune, in der man eingesetzt werden soll, erfolgreich ablegen.

    Wichtig:

    Aufgrund der derzeitigen Infektionslage durch das Corona-Virus können die Ortskundeprüfungen nicht wie in der Vergangenheit stattfinden. Als Alternative bieten wir derzeit jedoch mündliche Einzelprüfungen an! Zur Anmeldung klicken Sie bitte  hier .

    Wie kann ich mich vorbereiten?
    Zur Vorbereitung wird der amtliche Stadtplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfohlen. Außerdem werden Einrichtungen wie beispielsweise Ämter, Behörden, Institutionen, Schulen, Krankenhäuser (auch Stationen) sowie Krankenhäuser im Umland, Altersheime, Friedhöfe, Hotels, Gaststätten, Industriestandorte, Schwimmbäder, Sehenswürdigkeiten Tanzschulen u.ä. abgefragt. 

    Ihr Wissen sollte auch Neubaugebiete beinhalten (Bsp.: Goldparmänenweg).

    Informationen sind auch erhältlich unter: www.darmstadt-marketing.de. Ferner kann bei der Bürgerinformation am Luisenplatz auch „was ist wo“ kostenfrei erworben werden.


    Nachstehend werden Ihnen einige Beispielfragen zum Proben angezeigt:

    • Fahren Sie von der Zöllerstraße in das Elisabethenstift
    • Fahren Sie vom Steinbrücker Teich in die Uniklinik Frankfurt
    • Fahren Sie von der Grazstraße in die Städtischen Kliniken Eberstadt    
    • Welche Straßen führen auf den Taunusplatz ?
    • Fahren Sie vom Altersheim Wilhelm-Röhricht-Haus in das Marienhospital
    • Fahren Sie vom Paul-Gerhardt-Platz in die Fabrikstraße
    • Fahren Sie vom Hauptbahnhof-Ostseite in das Elisabethenstift.
    • Fahren Sie von der Thomasgemeinde/Flotowstraße zum Polizeipräsidium.
    • Welche Straßen führen auf den Kennedyplatz?
    • Fahren Sie vom Goldparmänenweg zum nächstgelegenen Bahnhof der Deutschen Bahn.

    Hinweis: Gute Schriftkenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.

    Wer als Taxifahrer tätig werden möchte, muss zunächst die Ortskundeprüfung der jeweiligen Stadt bzw. Kommune, in der man eingesetzt werden soll, erfolgreich ablegen.

    Wichtig:

    Aufgrund der derzeitigen Infektionslage durch das Corona-Virus können die Ortskundeprüfungen nicht wie in der Vergangenheit stattfinden. Als Alternative bieten wir derzeit jedoch mündliche Einzelprüfungen an! Zur Anmeldung klicken Sie bitte  hier .

    Wie kann ich mich vorbereiten?
    Zur Vorbereitung wird der amtliche Stadtplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfohlen. Außerdem werden Einrichtungen wie beispielsweise Ämter, Behörden, Institutionen, Schulen, Krankenhäuser (auch Stationen) sowie Krankenhäuser im Umland, Altersheime, Friedhöfe, Hotels, Gaststätten, Industriestandorte, Schwimmbäder, Sehenswürdigkeiten Tanzschulen u.ä. abgefragt. 

    Ihr Wissen sollte auch Neubaugebiete beinhalten (Bsp.: Goldparmänenweg).

    Informationen sind auch erhältlich unter: www.darmstadt-marketing.de. Ferner kann bei der Bürgerinformation am Luisenplatz auch "was ist wo" kostenfrei erworben werden.


    Nachstehend werden Ihnen einige Beispielfragen zum Proben angezeigt:

    • Fahren Sie von der Zöllerstraße in das Elisabethenstift
    • Fahren Sie vom Steinbrücker Teich in die Uniklinik Frankfurt
    • Fahren Sie von der Grazstraße in die Städtischen Kliniken Eberstadt    
    • Welche Straßen führen auf den Taunusplatz ?
    • Fahren Sie vom Altersheim Wilhelm-Röhricht-Haus in das Marienhospital
    • Fahren Sie vom Paul-Gerhardt-Platz in die Fabrikstraße
    • Fahren Sie vom Hauptbahnhof-Ostseite in das Elisabethenstift.
    • Fahren Sie von der Thomasgemeinde/Flotowstraße zum Polizeipräsidium.
    • Welche Straßen führen auf den Kennedyplatz?
    • Fahren Sie vom Goldparmänenweg zum nächstgelegenen Bahnhof der Deutschen Bahn.

    Hinweis: Gute Schriftkenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    ausschließlich nach Terminvereinbarung (siehe Onlinedienste)

    Hinweis: Alle weiteren Informationen und Hinweise erhalten Sie in der Folge per Email

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Sehtest
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    • Antrag (s. Kasten "Formulare" rechts)
    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
    • Kopie des aktuellen Führerscheins
    • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als zwei Jahre
    • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung – im Original und nicht älter als 1 Jahr
    • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - Belegart 0 (zu Beantragen beim Einwohnermeldeamt)

    Bei Taxi zusätzlich:

    • Nachweis über die bestandene Ortskenntnisprüfung im Original

    Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:

    • Erste-Hilfe Nachweis im Original

    Bei Verlängung zusätzlich:

    • Kopie des aktuellen Personenbeförderungsscheins

    Die Antragstellung erfolgt postalisch an:

    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Hinweis:

    Wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, sind grundsätzlich folgende Bearbeitungsdauern zu berücksichtigen: mehrere Monate

    Wir bitten Sie, vor Ablauf der genannten Fristen von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen

    • Antrag (s. Kasten "Formulare" rechts)
    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
    • Kopie des aktuellen Führerscheins
    • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als zwei Jahre
    • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als 1 Jahr
    • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - Belegart 0 (zu Beantragen beim Einwohnermeldeamt)

    Bei Taxi zusätzlich:

    • Nachweis über die bestandene Ortskenntnisprüfung im Original

    Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:

    • Erste-Hilfe Nachweis im Original

    Bei Verlängung zusätzlich:

    • Kopie des aktuellen Personenbeförderungsscheins

    Die Antragstellung erfolgt postalisch an:

    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Hinweis:

    Wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, sind grundsätzlich folgende Bearbeitungsdauern zu berücksichtigen: mehrere Monate

    Wir bitten Sie, vor Ablauf der genannten Fristen von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen

    Voraussetzungen

    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    48,90 Euro

    Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

    48,90 Euro

    Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

    Weitere Informationen

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Taxiführerschein, Erlaubnis für Krankenwagen, Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für Taxi, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung, Erlaubnis für Mietwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)