Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung

    Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.   Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann vier Monate vor Auslauf der ggf. festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.

    Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.   Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann vier Monate vor Auslauf der ggf. festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung
    Fachdienst Straßenverkehrsbehörde - Führerscheinstelle

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung
    Fachdienst Straßenverkehrsbehörde - Führerscheinstelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.

    Es ist zu unterscheiden zwischen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), der Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie der Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen. 

    Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle stellt die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung dar. 

    Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich die Betroffenen ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen. 

    Entsprechende Anträge können auch bei den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgegeben.

    Informationsvideos zum Tauschen des Führerscheins:

    Führerscheintausch (grau und rosa) im Landkreis Kassel

    Kartenführerscheintausch beim Landkreis Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Öffnungszeiten

    Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    Wie können Sie einen Termin vereinbaren?


    Sie erreichen uns telefonisch auch außerhalb unserer Öffnungszeiten:

    • Montag - Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
    • Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1700

    Telefax: 0561 1003-1745

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lacheweg 1

    34396 Liebenau

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Lacheweg 1
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05676 9898-10

    Telefax: 05676 9898-82

    E-Mail: verwaltung@stadt-liebenau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweis zum Führungszeugnis:

    Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.

    Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Hinweis zum Führungszeugnis:

    Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.

    Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    1. Widerspruch
    2. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    1. Widerspruch
    2. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung

    Je nach anfallendem Aufwand zwischen 100,00 € und 256,00 €.

    Je nach anfallendem Aufwand zwischen 100,00 € und 256,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung

    Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis können ggf. weitere Unterlagen (insbesondere ärztliche oder medizinisch psychologische Gutachten) gefordert werden.

    Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis können ggf. weitere Unterlagen (insbesondere ärztliche oder medizinisch psychologische Gutachten) gefordert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 17.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Stichwörter

    Führerschein, Wiedererteilung, Fahrerlaubnisentzug, Fahrerlaubnis, Entzug, Führerschein Neuerteilung, Neuerteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019