Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Führerscheinstelle
Beschreibung
Rollstuhlgeeignet mit Begleitperson
Adresse
Hausanschrift
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06621 87-3415
E-Mail: fuehrerscheinstelle@hef-rof.de
Formulare
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Gemeinde Hohenroda
Adresse
Hausanschrift
Baumgarten 3
36284 Hohenroda
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 16.03.2024
Stichwörter
Führerschein, Neuerteilung, Wiedererteilung, Entzug, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung