Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Rheingau-Taunus-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
(Kfz-Zulassungsstelle Rüdesheim am Rhein: Geisenheimer Str. 77/79, 65385 Rüdesheim am Rhein Kfz-Zulassungsstelle Idstein: Black und Deckerstr. 28, 65510 Idstein)
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Fahrerlaubnisbehörde:
Montags bis freitags nur mit Terminvereinbarung. Dienstags Telefonsprechzeit bis 18.00 Uhr.
Kontakt
Internet
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Faulhaber
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-31
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
E-Mail: gewerbe@huenstetten.de
Fax: +49 6126 9955-49
Frau Rebekka Dahmen
Frau Petra Flören
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-32
Fax: +49 6126 9955-49
Frau Andrea Schönrock
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-33
Fax: +49 6126 9955-40
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Hinweis zum Führungszeugnis:
Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.
Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Hinweis zum Führungszeugnis:
Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.
Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.
Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.
Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 17.03.2024
Stichwörter
Neuerteilung, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Führerschein, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis