Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen worden ist, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls. festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Appel (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - C
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: h.appel@kreis-offenbach.de
Frau Thielsch (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben DA - DH, I - J
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: m.thielsch@kreis-offenbach.de
Frau Kulig (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben DI - F
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: p.kulig@kreis-offenbach.de
Frau Susemichel (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben G - H
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: j.susemichel@kreis-offenbach.de
Frau Tissen (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe K
Hausanschrift
E-Mail: d.tissen@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Ragati (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben L - M
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: m.ragati@kreis-offenbach.de
Herr Ludwig (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben N - Q
Hausanschrift
E-Mail: b.ludwig@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Buccoli (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben R
Hausanschrift
E-Mail: l.buccoli@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Wilzbach (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe S
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: j.wilzbach@kreis-offenbach.de
Herr Demmert (Fahrerlaubnisbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben T - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: k.demmert@kreis-offenbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
-
gegebenenfalls Antragsvordruck
-
Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
-
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
- eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis
Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise für Rodgau: Spezialisierung
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung - Antrag - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung - Antrag (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV) (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Vollmacht - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Vollmacht (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Vollmacht (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung - Antrag - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Vollmacht - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung - Antrag (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV) (Ausfüllassistent)
Voraussetzungen
Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung und bringen die erforderlichen Unterlagen bei.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
- Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
- Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022
Stichwörter
Wiedererteilung, Führerschein, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Kraftfahreignung, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis, MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)