Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen worden ist, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls. festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Die endgültigen Voraussetzungen für die Neuerteilung (theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung, Gutachten etc.) können in der Regel erst nach Antragseingang und den erforderlichen Ermittlungen festgestellt werden.
Sollte eine Sperrfrist bestehen, kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen hochzuladen (zum Upload-Bereich). Nach Prüfung der Dokumente nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf.
Die endgültigen Voraussetzungen für die Neuerteilung (theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung, Gutachten etc.) können in der Regel erst nach Antragseingang und den erforderlichen Ermittlungen festgestellt werden.
Sollte eine Sperrfrist bestehen, kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen hochzuladen (zum Upload-Bereich). Nach Prüfung der Dokumente nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Führerscheinstelle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06062 70-177
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@odenwaldkreis.de
Fax: 06062 70-470
erforderliche Unterlagen
-
gegebenenfalls Antragsvordruck
-
Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
-
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
- eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis
Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung und bringen die erforderlichen Unterlagen bei.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden .
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden .
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
- Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
- Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Sie können die benötigten Unterlagen hochzuladen. Nach der Prüfung nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf. Zum Upload-Formular
Sie können die benötigten Unterlagen hochzuladen. Nach der Prüfung nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf. Zum Upload-Formular
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022
Stichwörter
Wiedererteilung, Führerschein, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Kraftfahreignung, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis, MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)