Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Die endgültigen Voraussetzungen für die Neuerteilung (theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung, Gutachten etc.) können in der Regel erst nach Antragseingang und den erforderlichen Ermittlungen festgestellt werden.
Sollte eine Sperrfrist bestehen, kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen hochzuladen (zum Upload-Bereich). Nach Prüfung der Dokumente nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf.
Die endgültigen Voraussetzungen für die Neuerteilung (theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung, Gutachten etc.) können in der Regel erst nach Antragseingang und den erforderlichen Ermittlungen festgestellt werden.
Sollte eine Sperrfrist bestehen, kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen hochzuladen (zum Upload-Bereich). Nach Prüfung der Dokumente nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Führerscheinstelle
Hausanschrift
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@odenwaldkreis.de
Fax: 06062 70-470
Telefon Festnetz: 06062 70-177
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden .
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden .
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Sie können die benötigten Unterlagen hochzuladen. Nach der Prüfung nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf. Zum Upload-Formular
Sie können die benötigten Unterlagen hochzuladen. Nach der Prüfung nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf. Zum Upload-Formular
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Entzug, Führerschein, Fahrerlaubnis, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung