Fahrerlaubnis Neuerteilung
    99108047236000

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Online-Dienst

    Neuerteilung beantragen

    ID: L100001_426566512

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2025

    Technisch geändert am 02.08.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.

    Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.

    Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können.

    Die Migrationsberatung ist im Jahr 2024 an folgenden Terminen mit einem Infostand im Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main vertreten:

    Dienstag, 25.06.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Montag, 16.09.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Mittwoch, 20.11.2024 von 10 bis 12 Uhr.

    Der Infostand wird an diesen Terminen im Beratungsbereich des Bürgerbüros an zentraler Stelle präsent sein. Die Migrationsberater*innen möchten an diesen Tagen über die vielfältigen Beratungsangebote informieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    Kontakt speichern

    Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr


    Termine können Sie Online buchen.

    In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80651

    E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Liebe Kundinnen und Kunden,

    wir bieten immer mehr Online-Dienste an. Bitte schauen Sie, ob es notwendig ist, bei uns vorbeizukommen oder Sie Ihr Anliegen online erledigen können. 

    Wichtig: Ab dem 24.02.2025 können Termine für das Bürgerbüro nicht mehr direkt am Empfang, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Stattdessen können Sie Ihren Termin ganz bequem online buchen.

    Wir bitten Sie, diese Änderung zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis!

    Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.

     

    Hier geht’s zur Online-Terminvereinbarung:

    Bürgerbüro - Online-Terminplaner | Stadt Offenbach am Main

    Anleitung zur Terminvereinbarung:

    https://youtu.be/N0JjUVd2bWk

    Wussten Sie schon? Viele Dienstleistungen können Sie ganz einfach online erledigen – ohne Termon und Wartezeit! Schauen Sie doch gerne vorbei:

    Online-Services

    Adresse

    Hausanschrift

    (Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais)

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr


    Termine können Sie Online buchen.

    In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80651

    E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

    Stichwörter

    Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Meldebehörde, Einwohnermeldeamt, Bürgeramt, Passamt, Passstelle, Öffnungszeiten, Bürgerstelle

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweis zum Führungszeugnis:

    Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.

    Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Hinweis zum Führungszeugnis:

    Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.

    Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    1. Widerspruch
    2. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    1. Widerspruch
    2. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Hinweise für Hessen: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 17.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Stichwörter

    Neuerteilung, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Führerschein, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019