Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen worden ist, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls. festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

    Hinweise für Darmstadt: Fahrerlaubnis: Neuerteilung- /Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?

    Senden Sie die benötigten unterlagen postalisch an:

    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. 

    Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt.

    Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Befähigungsprüfung kann erforderlich sein.

    Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).

    Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?

    Senden Sie die benötigten unterlagen postalisch an:

    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. 

    Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt.

    Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Befähigungsprüfung kann erforderlich sein.

    Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    ausschließlich nach Terminvereinbarung (siehe Onlinedienste)

    Hinweis: Alle weiteren Informationen und Hinweise erhalten Sie in der Folge per Email

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Antragsvordruck

    • Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung

    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:

    • eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis

    Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt

    Hinweise für Darmstadt: Fahrerlaubnis: Neuerteilung- /Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Erste-Hilfe Nachweis im Original (entfällt sofern Sie im Besitz der alten Klasse 2 bzw. CE/DE waren)
    • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - Belegart 0 (zu Beantragen beim Einwohnermeldeamt)
    • Antragsformulare (siehe Kästchen "Formulare" rechts)

    Bei Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klassen A, B oder BE zusätzlich:

    • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) – im Original und nicht älter als zwei Jahre

    Bei Beantragung der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als zwei Jahre
    • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung – im Original und nicht älter als 1 Jahr

    Bitte sprechen Sie Ihren Arzt direkt auf die Anforderungen der Anlagen der FEV an. Dieser Berät Sie abschließend.

    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Erste-Hilfe Nachweis im Original (entfällt sofern Sie im Besitz der alten Klasse 2 bzw. CE/DE waren)
    • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - Belegart 0 (zu Beantragen beim Einwohnermeldeamt)
    • Antragsformulare (siehe Kästchen "Formulare" rechts)

    Bei Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klassen A, B oder BE zusätzlich:

    • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) - im Original und nicht älter als zwei Jahre

    Bei Beantragung der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als zwei Jahre
    • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als 1 Jahr

    Bitte sprechen Sie Ihren Arzt direkt auf die Anforderungen der Anlagen der FEV an. Dieser Berät Sie abschließend.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung und bringen die erforderlichen Unterlagen bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Fahrerlaubnis: Neuerteilung- /Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    § 20 und §21 Fahrerlaubnisverordnung

    § 20 und §21 Fahrerlaubnisverordnung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise für Darmstadt: Fahrerlaubnis: Neuerteilung- /Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    239,40 Euro

    240,20 Euro bei Entzug innerhalb der Probezeit

    Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie ein gesonderte Rechnung.

    239,40 Euro

    240,20 Euro bei Entzug innerhalb der Probezeit

    Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie ein gesonderte Rechnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
    • Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
    • Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Wiedererteilung, Führerschein, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Kraftfahreignung, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis, MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)