Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.
Beschreibung
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.2 - Führerscheinstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Samstag:
geschlossen
Kontakt
Telefon: 05681 775-3089
Gemeinde Jesberg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Roth
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Fax: 06695 960122
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960117
Frau Alanna Salzmann
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
E-Mail: a.salzmann@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960125
Fax: 06695 960122
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Die Fristen bestehen je nach Antragsart.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022
Stichwörter
Anhängerklasse E, Fahrerlaubnis, Erweiterung, Klasse T, Lappen, Klasse B, Führerschein, Klasse L, Fuhrerschein, Führerschein Klassen, A Klassen