Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

    Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

    Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

    • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gießen - Fachdienst 74 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachweg 9

    35398 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 0641 9390-3574(Zulassungsstelle)

    Telefon: 0641 9390-2292(Führerscheinstelle)

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riversplatz 1-9

    35394 Gießen

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 07 60

    35352 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 9390-0

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
    • bisheriger Führerschein
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Die Fristen bestehen je nach Antragsart.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Klasse B, Anhängerklasse E, A Klassen, Klasse L, Erweiterung, Führerschein, Klasse T, Fahrerlaubnis, Führerschein Klassen, Lappen, Fuhrerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de