Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.
Beschreibung
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Erweiterung
- Fahrerlaubnisbehörde - ErweiterungAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
- Fahrerlaubnisbehörde - ErweiterungAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 – 11:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 13:30 –16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Stichwörter
Führerschein, Führerscheinstelle, Lappen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Die Fristen bestehen je nach Antragsart.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022
Stichwörter
Anhängerklasse E, Fahrerlaubnis, Erweiterung, Klasse T, Lappen, Klasse B, Führerschein, Klasse L, Fuhrerschein, Führerschein Klassen, A Klassen