Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis Klasse A, B und BE
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
oder Online über nebenstehenden Link.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit aktuell mehrere Monate dauert.
Falls die Prüfung nicht in Darmstadt abgelegt werden soll (auswärtiger Prüfungsort):
ist der Nachweis über die Notwendigkeit z.B. durch den Arbeitsvertrag oder eine Schul- bzw. Studienbescheinigung nachzuweisen.
Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd)
Hier bekommen Sie die Tipps
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
oder Online über nebenstehenden Link.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit aktuell mehrere Monate dauert.
Falls die Prüfung nicht in Darmstadt abgelegt werden soll (auswärtiger Prüfungsort):
ist der Nachweis über die Notwendigkeit z.B. durch den Arbeitsvertrag oder eine Schul- bzw. Studienbescheinigung nachzuweisen.
Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd)
Hier bekommen Sie die Tipps
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Online erledigen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
ausschließlich nach Terminvereinbarung (siehe Onlinedienste)
Hinweis: Alle weiteren Informationen und Hinweise erhalten Sie in der Folge per EmailKontakt
Telefax: 06151 133587
Internet
erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis Klasse A, B und BE
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
- Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.)
- Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt)
(Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen – andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.) - Aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Benennung der Fahrschule
- Antrag (s. Kasten "Formulare" rechts)
Sofern Sie die Rücksendung Ihrer Original-Dokumente wünschen, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf dem Antragsformular. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrages übersenden wir Ihnen die Dokumente auf dem Postweg.
__________________________________________________________________________________
Wann und wie bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?
Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt vom Prüfer, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter (18 Jahre) erreicht und der Führerschein liegt dem TÜV bereits vor.
Und wenn ich bei der Prüfung noch nicht 18 Jahre alt bin?
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).
Wenn der Führerschein am 18. Geburtstag abgeholt werden soll:
muss dies frühzeitig (ca. 3-4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
- Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.)
- Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt)
(Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen - andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.) - Aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Benennung der Fahrschule
- Antrag (s. Kasten "Formulare" rechts)
Sofern Sie die Rücksendung Ihrer Original-Dokumente wünschen, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf dem Antragsformular. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrages übersenden wir Ihnen die Dokumente auf dem Postweg.
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Wann und wie bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?
Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt vom Prüfer, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter (18 Jahre) erreicht und der Führerschein liegt dem TÜV bereits vor.
Und wenn ich bei der Prüfung noch nicht 18 Jahre alt bin?
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).
Wenn der Führerschein am 18. Geburtstag abgeholt werden soll:
muss dies frühzeitig (ca. 3-4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
- Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
- Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
- Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
- Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
- Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis Klasse A, B und BE
44,70 EUR
44,70 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Bus-Führerschein, Klasse L, Klasse T, Klasse A2, Klasse A1, Fahranfänger, Klasse A, B- Klasse, Klasse AM, Lenkberechtigung, Ersterteilung, Lappen, Fahrausweis, Lkw-Führerschein