Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Ralf Maurer
Tanja Gathmann
Gemeinde Allendorf - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 5
35108 Allendorf (Eder)
Öffnungszeiten
Montag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:15 bis 12:15 Uhr
Donnerstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:15 bis 12:15 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
- gültiger EU- Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
- Antragsvordruck
- Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Antragsvordruck
- Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.
Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
International, internationaler Führerschein, Lappen, Pariser Abkommen, Ausland, Fahrausweis, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Führerschein, Übersetzung