Internationaler Führerschein Ausstellung
    99108062012000

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Alsfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Färbergasse 3
    36304 Alsfeld

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    persönliche Servicezeiten:
    Mo. - Fr. 7:00-12:00 Uhr, Di. 13:00-17:00 Uhr (nur Alsfeld), Mi. 13:00-17:00 Uhr (nur Lauterbach)

    telefonische Servicezeiten:
    Mo. - Do. 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr
    Fr. 7:00-12:00 Uhr



    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6631 792-720

    Fax: +49 6631 792-729

    E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Lauterbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 79
    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kontakt speichern

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    persönliche Servicezeiten:
    Mo. - Fr. 7:00-12:00 Uhr, Di. 13:00-17:00 Uhr (nur Alsfeld), Mi. 13:00-17:00 Uhr (nur Lauterbach)

    telefonische Servicezeiten:
    Mo. - Do. 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr
    Fr. 7:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-970

    Fax: +49 6641 977-969

    E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Parkplatzseite. Bitte klingeln!

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch H essisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Fahrausweis, International, Übersetzung, Pariser Abkommen, Wiener Abkommen, Lappen, Fahrerlaubnis, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019