Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Alsfeld
Adresse
Hausanschrift
Färbergasse 3
36304 Alsfeld
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
persönliche Servicezeiten:
Mo. - Fr. 7:00-12:00 Uhr, Di. 13:00-17:00 Uhr (nur Alsfeld), Mi. 13:00-17:00 Uhr (nur Lauterbach)
telefonische Servicezeiten:
Mo. - Do. 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr
Fr. 7:00-12:00 Uhr
Kontakt
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Lauterbach
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach (Hessen)
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
persönliche Servicezeiten:
Mo. - Fr. 7:00-12:00 Uhr, Di. 13:00-17:00 Uhr (nur Alsfeld), Mi. 13:00-17:00 Uhr (nur Lauterbach)
telefonische Servicezeiten:
Mo. - Do. 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr
Fr. 7:00-12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch H essisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Fahrausweis, International, Übersetzung, Pariser Abkommen, Wiener Abkommen, Lappen, Fahrerlaubnis, Ausland