• Haiger (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Internationaler Führerschein Ausstellung

Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

Beschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Ansprechpartner

Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

Adresse

Hausanschrift

Baumeisterweg 3

35576 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Junostraße 1F

35745 Burg

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Kontakt

Telefon: 06441 407-2547(Standort Wetzlar)

Telefon: 06441 407-7355(Standort Herborn-Burg)

Telefax: 06441 407-1050

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

Internet

Bankverbindung

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

BIC:

Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

Stichwörter

Führerscheinstelle

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger EU- Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Fristen

Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

Version

Technisch erstellt am 04.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Lappen, Fahrausweis, Führerschein, Wiener Abkommen, International, Übersetzung, Pariser Abkommen, Fahrerlaubnis, Ausland, internationaler Führerschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019