Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

    Modell 1: 
     Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
     Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
     Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
     Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
     
     Modell 2: 
     Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
     Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
     Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
     Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
     Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
     Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
     Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
     vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
     die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
     außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
     Internationaler Führerschein erforderlich.
     
     
     

    Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

    Modell 1: 
     Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
     Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
     Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
     Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
     
     Modell 2: 
     Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
     Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote dIvoire, Überseegebiete, Georgien,
     Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
     Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
     Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
     Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
     Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
     vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
     die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
     außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
     Internationaler Führerschein erforderlich.
     
     
     

    Online-Dienst

    Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim

    ID: L100001_370786203

    Beschreibung

    Bitte bevorzugen Sie für Terminvereinbarungen mit dem Bürgerbüro Viernheim, die Online Terminvereinbarung! hier erhalten Sie schnell und einfach einen Termin. Hinweis: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin!

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021 (von: Arnold, Inge)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie VRN

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kettelerstraße 3

    Postfach

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))

    Telefax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Maestro-Card, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple))

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
     

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • formlose Vollmacht
    • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
     

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • formlose Vollmacht
    • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

    Der Internationale Führerschein ist je nach Modell ein oder drei Jahre gültig.

    Der Internationale Führerschein ist je nach Modell ein oder drei Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

    16,30 Euro + 25,30 Euro (falls EU-Führerschein noch nicht vorhanden)

    16,30 Euro + 25,30 Euro (falls EU-Führerschein noch nicht vorhanden)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

    Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

    Bemerkungen

    Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

    Nur mit Termin!
    Beachten Sie die aktuelle Hinweise unter: www.viernheim.de/corona

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    International, internationaler Führerschein, Lappen, Pariser Abkommen, Ausland, Fahrausweis, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Führerschein, Übersetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)