Internationaler Führerschein Ausstellung
    99108062012000

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

    Modell 1: 
     Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
     Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
     Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
     Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
     
     Modell 2: 
     Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
     Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
     Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
     Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
     Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
     Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
     Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
     vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
     die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
     außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
     Internationaler Führerschein erforderlich.
     
     
     

    Online-Dienste

    Beantragung Internationaler Führerschein online

    ID: L100001_434351441

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2025

    Technisch geändert am 15.12.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim

    ID: L100001_370786203

    Beschreibung

    Bitte bevorzugen Sie für Terminvereinbarungen mit dem Bürgerbüro Viernheim, die Online Terminvereinbarung! hier erhalten Sie schnell und einfach einen Termin. Hinweis: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin!

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021

    Technisch geändert am 26.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Internationalen Führerschein beantragen (pdf)

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Am Neuen Markt
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Alten Weinheimer Weg 1

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung)

    Fax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bezahlsysteme
    • Apple Pay
    • Kreditkarten
    • Maestro-Card
    • Visa Karte
    • Bargeldzahlung
    • Kontaktlos bezahlen
    • Bargeldlose Zahlung

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard), Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple), Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), Barzahlung, Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.), ePayment, Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC), Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
     

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • formlose Vollmacht
    • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Antrag Internationaler Führerschein/e

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

    Der Internationale Führerschein ist je nach Modell ein oder drei Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

    16,30 Euro + 25,30 Euro (falls EU-Führerschein noch nicht vorhanden)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Pariser Abkommen, Fahrerlaubnis, Wiener Abkommen, Lappen, Übersetzung, Führerschein, International, Fahrausweis, internationaler Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019