Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell:
Modell 1:
Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Modell 2:
Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
Internationaler Führerschein erforderlich.
Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell:
Modell 1:
Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Modell 2:
Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote dIvoire, Überseegebiete, Georgien,
Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
Internationaler Führerschein erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Dück
Hausanschrift
Frau Christine Stahan
Hausanschrift
Frau Margaretha Saritas
Hausanschrift
Frau Jutta Zimmermann
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
- gültiger EU- Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- formlose Vollmacht
- Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- formlose Vollmacht
- Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.
Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
International, internationaler Führerschein, Lappen, Pariser Abkommen, Ausland, Fahrausweis, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Führerschein, Übersetzung