Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

    Modell 1: 
     Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
     Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
     Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
     Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
     
     Modell 2: 
     Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
     Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
     Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
     Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
     Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
     Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
     Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
     vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
     die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
     außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
     Internationaler Führerschein erforderlich.
     
     
     

    Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

    Modell 1: 
     Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
     Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
     Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
     Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
     
     Modell 2: 
     Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
     Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote dIvoire, Überseegebiete, Georgien,
     Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
     Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
     Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
     Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
     Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
     vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
     die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
     außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
     Internationaler Führerschein erforderlich.
     
     
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
     

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • formlose Vollmacht
    • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
     

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • formlose Vollmacht
    • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

    Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    International, internationaler Führerschein, Lappen, Pariser Abkommen, Ausland, Fahrausweis, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Führerschein, Übersetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)