Internationaler Führerschein Ausstellung
    99108062012000

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Wiesbaden: Internationalen Führerschein beantragen

    Hinweis: Eine Antragstellung ist auch im Bürgerbüro möglich, allerdings nur mit einem in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerscheins.

    Ob ein Internationaler Führerschein in dem jeweiligen Land benötigt wird, kann auf der Seite des auswärtigen Amtes nachgeschaut werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Aufgrund der Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halstestelle Stielstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Buslinien 5, 23 und 45

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:\n

    Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online in unserem Terminkalender vereinbart werden. Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen ab 7 Uhr erneut, da in regelmäßigen Abständen Termine freigeschaltet werden.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Hinweise:
    Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 

    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag

    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 318310

    Fax: +49 611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Taxi

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Aktuelles

    Das Bürgerbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Melde- und Passangelegenheiten. Neben dem Standort in der Innenstadt übernehmen auch die Ortsverwaltungen viele dieser Dienstleistungen.

    Hier können Sie unter anderem einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, eine Meldebescheinigung erhalten oder ein Führungszeugnis beantragen.

    Beschreibung

    ⚠️Bitte beachten Sie, dass Expresspässe, die noch in diesem Jahr abgeholt werden sollen, bis spätestens 17. Dezember bestellt werden müssen.

    Wir sind für Sie erreichbar
    Das Bürgerbüro befindet sich in der Marktstraße 18 (hinter dem alten Rathaus).

    Persönliche Erreichbarkeit
    Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin im Bürgerbüro online vereinbaren.

    Schriftliche Erreichbarkeit
    buergerbuero@wiesbaden.de

    Telefonische Erreichbarkeit
    Unser Service-Telefon ist für Sie unter 0611 313344 erreichbar:
    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
    Freitag 9 bis 14 Uhr

    Zahlungsart
    Kartenzahlung wird bevorzugt

    Hinweis zur Terminbuchung

    Bitte wählen Sie bei der Terminvereinbarung alle Dienstleistungen aus, die Sie benötigen. Die Terminzeiten sind genau auf die jeweilige Bearbeitung abgestimmt.

    Wenn mehrere Anliegen bestehen, müssen diese bereits bei der Buchung vollständig angegeben werden, damit wir ausreichend Zeit für Ihren Termin einplanen können.

    Werden nicht alle Leistungen korrekt ausgewählt, können wir die Bearbeitung leider nicht gewährleisten. Außerdem führt dies zu Verzögerungen im Ablauf – zulasten der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Termine pünktlich wahrnehmen und ihre Anliegen vollständig und korrekt gebucht haben. Das möchten wir vermeiden.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

    Adresse

    Hausanschrift

    (Bürgerbüro)

    Marktstraße 18

    65183 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 313344

    Fax: 0611 314969

    E-Mail: buergerbuero@wiesbaden.de

    Stichwörter

    PaßstellePassstelleMeldeamtBürgeramtEinwohnermeldeamtMeldestelleOrdnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen

    Aktuelles

    Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörde Wiesbaden ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Genehmigung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig.
    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Viele Dienstleistungen können bereits jetzt online erledigt werden.

    Persönliche Erreichbarkeit:
    Gerne sind wir persönlich für Sie da! Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich nach vorheriger Terminreservierung arbeiten. Sie können ganz unkompliziert online einen Termin buchen.

    Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen erneut, da nach Möglichkeit täglich zwischen 6.30 und 7.30 Uhr Termine freigeschaltet werden.

    Fahrverbote fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Führerscheine können nicht zur Verwahrung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

    Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Fahrerlaubnisbehörde)

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 15 Uhr

    • Freitag von 9 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 318310

    Fax: 0611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Stichwörter

    kfzFührerschein

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    65183 Wiesbaden

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 31-0

    Fax: 0611 31-3900

    E-Mail: oberbuergermeister@wiesbaden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Wiesbaden: Internationalen Führerschein beantragen

    Das Lichtbild muss in ausgedruckter Form mitgebracht werden.

    • Führerschein (falls die antragstellende Person nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist, wird ein zusätzliches Lichtbild benötigt – es besteht Umtauschpflicht in EU-Kartenführerschein)
    • Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Eine Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise für Wiesbaden: Internationalen Führerschein beantragen

    Bar, EC-und Kreditkartenzahlung möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wiesbaden: Internationalen Führerschein beantragen

    Für Inhaber eines rosa oder grauen Papierführerscheines gilt, dass dieser zuvor in einen Kartenführerschein umgetauscht werden muss. Bitte dazu die Seite Umtausch beachten!

    Der Internationale Führerschein kann auch von einem Dritten beantragt werden, sofern dieser eine entsprechende Vollmacht vorweisen und sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Pariser Abkommen, Fahrerlaubnis, Wiener Abkommen, Lappen, Übersetzung, Führerschein, International, Fahrausweis, internationaler Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019