Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Tanja Gathmann
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: tanja.gathmann@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1616
Ralf Maurer
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: ralf.maurer@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1614
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
Kontaktperson
Tanja Gathmann
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: tanja.gathmann@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1616
Ralf Maurer
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: ralf.maurer@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1614
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
- Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Kosten
Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens oder der Adresse. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2022
Stichwörter
Führerscheinstelle, Führerschein, Fahrerlaubnisbehörde, Namensänderung, neuer Lappen, Unleserlichkeit, Ersatz, Führerschein gestohlen, Führerschein verloren, Führerschein unleserlich, Lappen, Verloren, Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein Tausch, Führerschein Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl