Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Ersatzführerschein
- Fahrerlaubnisbehörde - ErsatzführerscheinAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
- Fahrerlaubnisbehörde - ErsatzführerscheinAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 – 11:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 13:30 –16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Stichwörter
Führerschein, Führerscheinstelle, Lappen
Gemeinde Schmitten - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung - gerne auch über unsere Online-Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6084 4651
Telefon: +49 6084 4662
Telefax: +49 6084 4646
E-Mail: buergerservice@schmitten.de
Kontaktperson
Herr Lukas Engelmann
Frau Anette Fischer
Hochtaunuskreis - BürgerInfoService
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Unsere Öffnungszeiten vor Ort:
Montag: 07:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Unsere Öffnungszeiten zur Ausgabe des Aufenthaltstitel:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Unsere telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 07:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Weitere Informationen
Im BürgerInfoService (BIS) wird ein breites Spektrum an Serviceleistungen angeboten, insbesondere im Bereich der KFZ-Zulassungsbehörde, der Führerscheinstelle, des Gesundheitsamtes und der Unteren Jagdbehörde. Zudem werden Aufenthaltstitel (eAT & eRA - bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten) ausgegeben. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hochtaunuskreises unter der Rubrik "Bürgerservice BIS".
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.))
Stichwörter
Bürger, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Informationen
erforderliche Unterlagen
Bei Namensänderung:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
- Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind
(I) bei Namensänderung:
- Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate). Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift, sofern Sie noch Inhaber eines Papierführerscheins sind, der nicht von der Führerscheinstelle des Hochtaunuskreises ausgestellt wurde
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:
- Vorlage einer Bescheinigung, aus der die Änderung der Daten hervorgeht (zum Beispiel Heiratsurkunde).
(II) bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate). Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift, sofern Sie noch Inhaber eines Papierführerscheins sind, der nicht von der Führerscheinstelle des Hochtaunuskreises ausgestellt wurde
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:
- Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte mit Übersetzung der ausländischen Anzeige)
Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:
- Vorlage (sofern noch Reste vorhanden) des unbrauchbaren Führerscheins oder einer Eidesstattlichen Versicherung über die Unbrauchbarkeit (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind
(I) bei Namensänderung:
- Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate). Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift, sofern Sie noch Inhaber eines Papierführerscheins sind, der nicht von der Führerscheinstelle des Hochtaunuskreises ausgestellt wurde
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:
- Vorlage einer Bescheinigung, aus der die Änderung der Daten hervorgeht (zum Beispiel Heiratsurkunde).
(II) bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate). Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift, sofern Sie noch Inhaber eines Papierführerscheins sind, der nicht von der Führerscheinstelle des Hochtaunuskreises ausgestellt wurde
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:
- Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte mit Übersetzung der ausländischen Anzeige)
Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:
- Vorlage (sofern noch Reste vorhanden) des unbrauchbaren Führerscheins oder einer Eidesstattlichen Versicherung über die Unbrauchbarkeit (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Schmitten haben.
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Schmitten haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
- Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Kosten
Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
Die Verwaltungsgebühr im Rahmen der Führerscheinumschreibung beträgt 25,30€.
Die Verwaltungsgebühr im Rahmen des Ersatzführerscheines beträgt 32,60€.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.
Die Verwaltungsgebühr im Rahmen der Führerscheinumschreibung beträgt 25,30€.
Die Verwaltungsgebühr im Rahmen des Ersatzführerscheines beträgt 32,60€.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2022
Stichwörter
Führerscheinstelle, Ersatzführerschein, Führerschein verloren, Diebstahl Führerschein, Diebstahl, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein Tausch, Fahrerlaubnisbehörde, Lappen, Führerschein Unbrauchbarkeit, neuer Führerschein, Verloren, Fahrerlaubnis, Namensänderung, neuer Lappen, Führerschein, Führerschein unleserlich, Verlust, Unleserlichkeit, Ersatz, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein gestohlen