Führerschein Ausstellung Ersatzführerschein
    99108049012005

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.

    Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Online-Dienste

    Führerschein Ersatzausfertigung bei Namensänderung, Diebstahl oder Verlust

    ID: L100001_432255444

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2025

    Technisch geändert am 15.12.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim

    ID: L100001_370786203

    Beschreibung

    Bitte bevorzugen Sie für Terminvereinbarungen mit dem Bürgerbüro Viernheim, die Online Terminvereinbarung! hier erhalten Sie schnell und einfach einen Termin. Hinweis: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin!

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021

    Technisch geändert am 26.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: ersetzen

    Der Antrag kann auch bei der Stadt Viernheim gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Vordruck - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
    Vordruck - Bescheinigung über die Augenärztliche Untersuchung 6.2.2
    Vordruck - Bestätigung Klasse T (pdf)
    Ersatz- oder Umtausch eines Papierführerscheins beantragen (pdf)
    Ersatz- oder Umtausch eines Kartenführerscheins beantragen (pdf)

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Am Neuen Markt
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Alten Weinheimer Weg 1

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung)

    Fax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bezahlsysteme
    • Apple Pay
    • Kreditkarten
    • Maestro-Card
    • Visa Karte
    • Bargeldzahlung
    • Kontaktlos bezahlen
    • Bargeldlose Zahlung

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard), Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple), Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), Barzahlung, Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.), ePayment, Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC), Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Namensänderung:

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • bisheriger Führerschein
    • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
    • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

    Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

    • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Umtausch / Ersatz Papierführerschein

    Erneuerung / Ersatz Kartenführerschein

    Bestätigung Klasse T

    Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1

    Augenärztliches Gutachten 6.2.2

    Allgemeinärztliches Gutachten Anl. 5

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
    • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

    Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, dauert für gewöhnlich zwischen 3 bis 4 Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

    Kosten

    Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. 

    Die Kosten belaufen sich auf 36,15 €. Sofern die Abnahme einer Eidesstattlichen Erklärung erforderlich wird entstehen Mehrkosten von 30,70 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

    Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Namensänderung, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Führerschein unleserlich, Ersatz, Unleserlichkeit, neuer Lappen, Verloren, Verlust, Diebstahl, Lappen, Führerschein, Fahrerlaubnisbehörde, Führerschein Tausch, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein verloren, Führerschein gestohlen, Diebstahl Führerschein, Führerscheinstelle, Ersatzführerschein, Fahrerlaubnis Tausch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019