Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Sie benötigen folgende Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) • Diebstahlsanzeige • Kosten: 36,15 € (mit Direktversand) • ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
Sofern der Führerschein in Verlust geraten ist, ist die Abnahme einer Eidesstattlichen Erklärung erforderlich. Dadurch entstehen Mehrkosten von 30,70 €.
Die Bearbeitungszeit liegt bei 3-4 Wochen.
Sofern Sie zusammen mit der Ersatzausstellung auch die Verlängerung Ihrer Klasse 2 beantragen möchten, ist die Vorlage eines allgemeinärztlichen Gutachtens und eines ärztlichen Gutachtens über das Sehvermögen erforderlich.
Buchen Sie für die Antragstellung und auch die Abholung online einen Termin für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Online-Terminbuchung Fahrerlaubnisbehörde
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) Diebstahlsanzeige Kosten: 36,15 € (mit Direktversand) ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
Sofern der Führerschein in Verlust geraten ist, ist die Abnahme einer Eidesstattlichen Erklärung erforderlich. Dadurch entstehen Mehrkosten von 30,70 €.
Die Bearbeitungszeit liegt bei 3-4 Wochen.
Sofern Sie zusammen mit der Ersatzausstellung auch die Verlängerung Ihrer Klasse 2 beantragen möchten, ist die Vorlage eines allgemeinärztlichen Gutachtens und eines ärztlichen Gutachtens über das Sehvermögen erforderlich.
Buchen Sie für die Antragstellung und auch die Abholung online einen Termin für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Online-Terminbuchung Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Gemeinde Biblis - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 25
68647 Biblis
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch 14:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:30 - 16:00 Uhr
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Nutzen Sie unsere Online Terminvergabe
Kontakt
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Dück
Hausanschrift
Frau Laura Grosso-Mitsch
Hausanschrift
Frau Christine Stahan
Hausanschrift
Frau Margaretha Saritas
Hausanschrift
Frau Jutta Zimmermann
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Bei Namensänderung:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
- Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
- Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Kosten
Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2022
Stichwörter
Führerschein verloren, Ersatz, Fahrerlaubnis, Diebstahl, Führerscheinstelle, neuer Lappen, Lappen, Ersatzführerschein, Führerschein gestohlen, Führerschein Unbrauchbarkeit, Führerschein Tausch, Fahrerlaubnis Tausch, Namensänderung, neuer Führerschein, Verlust, Fahrerlaubnisbehörde, Diebstahl Führerschein, Führerschein unleserlich, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein, Verloren, Unleserlichkeit