• Linden (Landkreis Gießen, Hessen)
Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Beschreibung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann; dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z.B. weil dieser verloren gegangen ist und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder wenn die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich wird.

Ungültig gemachte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) werden dem Halter nach der Außerbetriebsetzung wieder ausgehändigt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Ansprechpartner

Landkreis Gießen - Fachdienst 74 - Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Bachweg 9

35398 Gießen

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt

Telefon: 0641 9390-3574(Zulassungsstelle)

Telefon: 0641 9390-2292(Führerscheinstelle)

E-Mail: info@lkgi.de

Internet

Weitere Informationen

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Landkreis Gießen

Adresse

Hausanschrift

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 07 60

35352 Gießen

Kontakt

Telefon: 0641 9390-0

E-Mail: info@lkgi.de

Internet

Weitere Informationen

Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme dieser Eintragungen. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 04.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Umschreiben, Wiederzulassen, ZB I, Zulassungsbescheinigung, Pkw, Ummeldung, Transporter, Zulassungsbehörde, Kfz-Ummelden, Fahrzeugschein ersetzen, ZB, Umkennzeichnung, Teil I, Halterwechsel, Autoummelden, Neuwagen, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, Kfz-Schein, Zulassungsstelle, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, LKW

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019