Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann; dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z.B. weil dieser verloren gegangen ist und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder wenn die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich wird.
Ungültig gemachte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) werden dem Halter nach der Außerbetriebsetzung wieder ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt Weitere Außenstellen-Standorte: Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Groß-Umstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/fahrzeugzulassung/online-dienste.html
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Weitere Informationen
Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.
Stichwörter
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Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-1601
Telefon: 06151 881-1603
Telefon: 06151 881-1607
Telefon: 06151 881-1608
Telefon: 06151 881-1609
Internet
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.
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Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Adresse
Postanschrift
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
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Internet
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zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.
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Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
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Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Adresse
Postanschrift
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 14:15 Uhr
Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-1602
Telefon: 06151 881-1613
Telefon: 06151 881-1615
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.
Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-1604
Telefon: 06151 881-1610
Telefon: 06151 881-1611
Telefon: 06151 881-1612
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.
Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen
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Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme dieser Eintragungen. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Zulassungsbehörde, Wiederzulassen, Umschreiben, Pkw, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Transporter, Fahrzeugbrief, Autoummelden, Zulassungsbescheinigung, LKW, Fahrzeugschein ersetzen, Zulassungsstelle, Ummeldung, ZB I, Kfz-Schein, Kfz-Ummelden, ZB, Fahrzeugschein, Halterwechsel, Teil I, Neuwagen, Umkennzeichnung, Zulassungsbescheinigung Teil I