• Heidenrod (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Rheingau-Taunus-Kreis

Adresse

Hausanschrift

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei

Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

  • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
  • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

Telefonische Erreichbarkeit:

Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rheingau-Taunus-Kreis - Kfz-Zulassungsstelle Bad Schwalbach

Adresse

Hausanschrift

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach

Öffnungszeiten

Bad Schwalbach - nur für Privatkunden:

  • OHNE Termin: Mo + Mi, 07:30-11:30 Uhr
  • MIT Termin: Di + Do + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)

Rüdesheim am Rhein - nur für Privatkunden:

  • OHNE Termin: Di + Do, 07:30-11:30 Uhr
  • MIT Termin: Mo + Mi + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)

Idstein - nur für Privatkunden:

  • OHNE Termin: Mo + Di, 07:30-11:30 Uhr
  • MIT Termin: Mi + Do + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
    • wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
    • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
  • ausländische Zulassungsbescheinigung
  • ausländisches Kennzeichen
    • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

Voraussetzungen

  • Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
  • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
  • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.06.2024

Version

Technisch erstellt am 04.11.2008

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Erstzulassung, Zulassung, Auto Zulassen, Kraftfahrzeug zulassen, Zulassung beantragen, Zulassungserteilung, Antrag auf Neuzulassung, Neufahrzeug, Fahrzeugzulassung, Antrag auf Zulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Ausland, Fahrzeug zulassen, Zulassung nach Fahrzeugimport, EG-Typgenehmigung, Neuwagen zulassen, Typgenehmigung, Fahrzeug, Drittstaat, Pkw zulassen, Kfz zulassen, Neufahrzeug zulassen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017