• Weilrod (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Hinweise für Hochtaunuskreis: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus B
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Parkhaus A
Gebührenpflichtig

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 07:30 – 14:30 Uhr

Donnerstag 07:30 –16:00 Uhr

Freitag 07:30 – 11:00 Uhr

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung)

Stichwörter

Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Außenstelle Usingen

Adresse

Hausanschrift

Hattsteiner Allee 33

61250 Usingen

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch 7.30 – 14.30 Uhr

Donnerstag 7.30 –16.00 Uhr

Freitag 7.30 – 11.00 Uhr

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung)

Stichwörter

Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
    • wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
    • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
  • ausländische Zulassungsbescheinigung
  • ausländisches Kennzeichen
    • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

Voraussetzungen

  • Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
  • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
  • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.06.2024

Version

Technisch erstellt am 04.11.2008

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Erstzulassung, Zulassung, Auto Zulassen, Kraftfahrzeug zulassen, Zulassung beantragen, Zulassungserteilung, Antrag auf Neuzulassung, Neufahrzeug, Fahrzeugzulassung, Antrag auf Zulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Ausland, Fahrzeug zulassen, Zulassung nach Fahrzeugimport, EG-Typgenehmigung, Neuwagen zulassen, Typgenehmigung, Fahrzeug, Drittstaat, Pkw zulassen, Kfz zulassen, Neufahrzeug zulassen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017