Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
Beschreibung
Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Halter ist der, wer das Kraftfahrzeug für die eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann. Dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf fälschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 × 30,48 cm (formatiert 21 × 29,7 cm).
Die Vorbesitzer (Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es werden nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Ab dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für den Eintrag jedes weiteren zweiten neuen Halters (also den fünften, den siebten etc.) die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II im Zusammenhang mit der Zulassung erforderlich.
Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugbriefs in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird,
- wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z. B. weil dieser verloren gegangen ist, und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist) oder
- wenn die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich wird.
Ein ungültig gemachter Fahrzeugbrief alter Art oder eine ungültig gemachte Zulassungsbescheinigung Teil II wird von der Zulassungsbehörde vernichtet, soweit der Halter diesen/diese nach Unbrauchbarmachung nicht wieder ausgehändigt haben möchte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
30.5 - Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
- 30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- 30.5.2 - Führerscheinstelle
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Im Sachgebiet Straßenverkehr werden u. a. Auflagen, Erlaubnisse und Genehmigungen nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt. Hierunter fallen z. B. die nachfolgenden Aufgaben/Dienstleistungen:
- die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehr
- die Anordnung von Verkehrszeichen
- die Anordnung von „Roadbooks“ für Großraum- und Schwertransporte
- die Erteilung von Auflagen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- die Erlaubnis von Veranstaltungen (Rallye, Festzüge, etc.) auf öffentlicher Verkehrsfläche
- die Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten
- die Fahrwegbestimmungen von Gefahrguttransporten
- die Ausstellung von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen
- die Ausnahmegenehmigung von Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- die Anordnung von Fahrtenbüchern
- die Befreiung von der Gurtanlege- beziehungsweise Helmtragepflicht
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bärbel Heinze
E-Mail: baerbel.heinze@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3090
Frau Korinna Jäger
Telefon Festnetz: 05681 775-3070
Herr Lukas Lippert
E-Mail: lukas.lippert@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3083
Herr Patrick Schäfer
E-Mail: patrick.schaefer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3084
Frau Anna-Lena Mitschke-Vaupel
E-Mail: anna-lena.mitschke-vaupel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3089
Frau Petra Steinbach
Telefon Festnetz: 05681 775-3072
Herr Ralf Otto
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Frau Gisela Zeiß
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Jutta Witzel
E-Mail: Jutta.Witzel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3082
Frau Birgit Möller
Telefon Festnetz: 05681 775-3074
Frau Anna Arndt
Telefon Festnetz: 05681 775-3079
E-Mail: Anna.Arndt@schwalm-eder-kreis.de
Frau Katrin Kopia
E-Mail: katrin.kopia@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3085
Herr Ramon Neufang
E-Mail: ramon.neufang@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3088
Frau Claudia Asbrand
E-Mail: Claudia.Asbrand@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3071
Frau Isabell Orth-Klammer
E-Mail: isabell.orth-klammer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
E-Mail: marie-sophie.wolf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
Herr Steffen Deubel
E-Mail: steffen.deubel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3091
Frau Silke Asbrand
Telefon Festnetz: 05681 775-3080
Frau Katrin Krug
E-Mail: katrin.krug@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3096
Frau Julia Smernizkich
E-Mail: julia.smernizkich@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3094
30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Beschreibung
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Zulassung
Aktuelle Verfahrensweise für die Zulassung Homberg (Efze):
Bitte vereinbaren Sie über unsere Online Terminvergabe einen Termin.Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie wenn möglich das unten als Link verfügbare SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt mit zum Termin.
Benötigte Formulare zum Herunterladen:
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
ANTRAG / VOLLMACHT für die Zulassung eines Fahrzeuges im Schwalm-Eder-Kreis
Wunschkennzeichen
Bitte beachten:
Auf den folgenden Seiten können Sie sich ihr Wunschkennzeichen reservieren.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Reservierungsdialog.
Internetbasierte KFZ-Zulassung
Voraussetzungen für die Internetbasierte Kfz-Zulassung:
Die antragstellende Person muss im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines entsprechenden Kartenlesegeräts oder geeigneten Smartphones sein, mit dem die Daten ausgelesen werden können.
Auf dem für die internetbasierte Kfz-Zulassung verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die "AusweisAPP2" installiert und gestartet sein.
Für Neufahrzeuge ist das Verfahren ohne Einschränkungen nutzbar, bei Gebrauchtfahrzeugen muss die letzte Zulassung dieses Fahrzeugs nach dem 1.01.2015 erfolgt sein.
Mit dem folgenden Link können kann die internetbasierte Kfz-Zulassung gestartet werden: Internetbasierte Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jutta Witzel
E-Mail: Jutta.Witzel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3082
Frau Birgit Möller
E-Mail: birgit.moeller@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3074
Frau Anna Arndt
Telefon Festnetz: 05681 775-3079
E-Mail: Anna.Arndt@schwalm-eder-kreis.de
Frau Silke Asbrand
E-Mail: Silke.Asbrand@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3080
Frau Katharina Schitz
E-Mail: katharina.schitz@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3087
Frau Katja Sill
E-Mail: katja.sill@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3078
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
- Alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (falls vorhanden).
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
- Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung ersetzen, Zulassung, Kfz-Zulassung, Fahrzeugbrief, ZB, Zulassungsbescheinigung Teil II, ZB II, Teil II, Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief ersetzen