Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen

    Beschreibung

    Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Halter ist der, wer das Kraftfahrzeug für die eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann. Dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf fälschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 × 30,48 cm (formatiert 21 × 29,7 cm).

    Die Vorbesitzer (Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es werden nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Ab dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für den Eintrag jedes weiteren zweiten neuen Halters (also den fünften, den siebten etc.) die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II im Zusammenhang mit der Zulassung erforderlich.

    Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugbriefs in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird,

    • wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z. B. weil dieser verloren gegangen ist, und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist) oder
    • wenn die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich wird.

    Ein ungültig gemachter Fahrzeugbrief alter Art oder eine ungültig gemachte Zulassungsbescheinigung Teil II wird von der Zulassungsbehörde vernichtet, soweit der Halter diesen/diese nach Unbrauchbarmachung nicht wieder ausgehändigt haben möchte.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Biedenkopf

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kiesackerstraße 12

    35216 Biedenkopf

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie MR-52, 481, 491 (H Katholische Kirche) RMV-Linie 43 (Bahnhof Biedenkopf Schulzentrum)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Marburg

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
    • Alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (falls vorhanden).
    • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
    • Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil II, ZB, Zulassung, Kfz-Zulassung, Fahrzeugbrief, Teil II, ZB II, Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief ersetzen, Zulassungsbescheinigung ersetzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)