Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).
Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
30.5 - Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
- 30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- 30.5.2 - Führerscheinstelle
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Im Sachgebiet Straßenverkehr werden u. a. Auflagen, Erlaubnisse und Genehmigungen nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt. Hierunter fallen z. B. die nachfolgenden Aufgaben/Dienstleistungen:
- die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehr
- die Anordnung von Verkehrszeichen
- die Anordnung von „Roadbooks“ für Großraum- und Schwertransporte
- die Erteilung von Auflagen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- die Erlaubnis von Veranstaltungen (Rallye, Festzüge, etc.) auf öffentlicher Verkehrsfläche
- die Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten
- die Fahrwegbestimmungen von Gefahrguttransporten
- die Ausstellung von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen
- die Ausnahmegenehmigung von Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- die Anordnung von Fahrtenbüchern
- die Befreiung von der Gurtanlege- beziehungsweise Helmtragepflicht
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bärbel Heinze
E-Mail: baerbel.heinze@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3090
Frau Korinna Jäger
Telefon Festnetz: 05681 775-3070
Herr Lukas Lippert
E-Mail: lukas.lippert@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3083
Herr Patrick Schäfer
E-Mail: patrick.schaefer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3084
Frau Anna-Lena Mitschke-Vaupel
E-Mail: anna-lena.mitschke-vaupel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3089
Frau Petra Steinbach
Telefon Festnetz: 05681 775-3072
Herr Ralf Otto
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Frau Gisela Zeiß
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Jutta Witzel
E-Mail: Jutta.Witzel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3082
Frau Birgit Möller
Telefon Festnetz: 05681 775-3074
Frau Anna Arndt
Telefon Festnetz: 05681 775-3079
E-Mail: Anna.Arndt@schwalm-eder-kreis.de
Frau Katrin Kopia
E-Mail: katrin.kopia@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3085
Herr Ramon Neufang
E-Mail: ramon.neufang@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3088
Frau Claudia Asbrand
E-Mail: Claudia.Asbrand@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3071
Frau Isabell Orth-Klammer
E-Mail: isabell.orth-klammer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
E-Mail: marie-sophie.wolf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
Herr Steffen Deubel
E-Mail: steffen.deubel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3091
Frau Silke Asbrand
Telefon Festnetz: 05681 775-3080
Frau Katrin Krug
E-Mail: katrin.krug@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3096
Frau Julia Smernizkich
E-Mail: julia.smernizkich@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3094
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich der gültige Personalausweis oder der Reisepass der bzw. des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
- Alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls vorhanden).
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
- Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben; mitunter auch angeheftet.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012
Stichwörter
Teil I, ZB I ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I, ZB, Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein, ZB I, Fahrzeugscheinersetzen