Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).
Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Fahrzeugschein ersetzen
- KFZ-Zulassungsbehörde - Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ersetzenAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
- KFZ-Zulassungsbehörde - Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ersetzenAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - BürgerInfoService
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Unsere Öffnungszeiten vor Ort:
Montag: 07:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Unsere Öffnungszeiten zur Ausgabe des Aufenthaltstitel:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Unsere telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 07:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Weitere Informationen
Im BürgerInfoService (BIS) wird ein breites Spektrum an Serviceleistungen angeboten, insbesondere im Bereich der KFZ-Zulassungsbehörde, der Führerscheinstelle, des Gesundheitsamtes und der Unteren Jagdbehörde. Zudem werden Aufenthaltstitel (eAT & eRA - bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten) ausgegeben. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hochtaunuskreises unter der Rubrik "Bürgerservice BIS".
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.))
Stichwörter
Bürger, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Informationen
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus B
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Parkhaus A
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 07:30 – 14:30 Uhr
Donnerstag 07:30 –16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Weitere Informationen
Stichwörter
Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Außenstelle Usingen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch 7.30 – 14.30 Uhr
Donnerstag 7.30 –16.00 Uhr
Freitag 7.30 – 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 2031
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Stichwörter
Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich der gültige Personalausweis oder der Reisepass der bzw. des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
- Alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls vorhanden).
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
- Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben; mitunter auch angeheftet.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012
Stichwörter
Fahrzeugschein, ZB I ersetzen, Zulassungsbescheinigung, ZB, Fahrzeugscheinersetzen, Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil I, ZB I