Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    (Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt Weitere Außenstellen-Standorte: Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Groß-Umstadt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/fahrzeugzulassung/online-dienste.html

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte

    Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

    Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte

    Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Hausanschrift

    Darmstädter Str. 66-68

    64368 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 18 Uhr
    Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte

    Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 5

    64331 Weiterstadt

    (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 17:30 Uhr

    Dienstag 7 Uhr bis 14:15 Uhr

    Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

    Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte

    Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

    Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte

    Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich der gültige Personalausweis oder der Reisepass der bzw. des Bevollmächtigten
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
    • Alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls vorhanden).
    • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
    • Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben; mitunter auch angeheftet.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fahrzeugscheinersetzen, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, ZB I ersetzen, Zulassungsbescheinigung, ZB I, Teil I, ZB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de