Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie Ersatz beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Teil II verlieren oder Sie Ihnen gestohlen wird, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Dort müssen Sie dann auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.
Hinweis: Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Tanja Gathmann
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: tanja.gathmann@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1616
Cornelia Klebig
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2121
Silke Schneider
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: silke.schneider@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1620
Reinhild van der Heide
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2123
Stadt Bad Arolsen - Kfz-Zulassungsbehörde
Beschreibung
EC-Kartenzahlung und Bargeldzahlung möglich.
Für die Zulassungsstelle ist eine Terminvereinbarung erforderlich: Online-Terminvergabe
Weiter zum Dienstleistungsangebot des Landkreises Waldeck-Frankenberg: Kfz Online
Downloads:
Vollmacht und Antrag für die Zulassung eines Fahrzeuges (PDF)
Adresse
Hausanschrift
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05691 801-260
Kontaktperson
Frau Monika Wagner
Hausanschrift
Große Allee 24
34454 Bad ArolsenE-Mail: zulassungsbehoerde@bad-arolsen.de
Telefon Festnetz: 05691 801-260
Frau Emily Butterweck
Hausanschrift
Große Allee 24
34454 Bad ArolsenE-Mail: zulassungsbehoerde@bad-arolsen.de
Telefon Festnetz: 05691 801-260
Frau Melissa Böhle
Hausanschrift
Große Allee 24
34454 Bad ArolsenE-Mail: zulassungsbehoerde@bad-arolsen.de
Telefon Festnetz: 05691 801-260
Frau Eileen Fumfack
Hausanschrift
Große Allee 24
34454 Bad ArolsenE-Mail: zulassungsbehoerde@bad-arolsen.de
Telefon Festnetz: 05691 801-260
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silke Schneider
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: silke.schneider@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1620
Reinhild van der Heide
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2123
Cornelia Klebig
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2121
Formulare
Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich
Voraussetzungen
Verlust des Fahrzeugdokuments
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich beantragen.
- Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde,
- ob ein Formular zum Download verfügbar ist,
- welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen,
- ob Sie den Antrag persönlich oder schriftlich per E-Mail oder per Post stellen können,
- ob Sie für die persönliche Antragstellung mit oder ohne Termin vor Ort erscheinen sollen und ob Sie Ihre neuen Papiere persönlich abholen müssen oder per Post zu Ihnen nach Hause erhalten.
- In der Regel müssen Sie persönlich zur Antragstellung erscheinen. Gehen Sie hierfür mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Der Verlust wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
- Erst nachdem der Verlust im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II aufgeboten wurde, können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen beziehungsweise erhalten Sie diese per Post.
- Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
Bearbeitungsdauer
Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.
Kosten
Zulassungsbescheinigung Teil 2: EUR 10,20
Zulassungsbescheinigung Teil I: EUR 11,10
Je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde können weitere Kosten anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 18.11.2019
Stichwörter
Fahrzeugzulassung, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugdokumente, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Zulassung zum Straßenverkehr