Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis
    99026006005000

    Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie mit einem zulassungsfreien Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und dieses Fahrzeug hat keine EU-Typgenehmigung oder nationale Genehmigung? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Verschiedene zulassungsfreie Fahrzeugarten benötigen eine Betriebserlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:

    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
    • einachsige Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • Leichtkrafträder
    • zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
    • motorisierte Krankenfahrstühle
    • Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter
    • Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

    Eine Betriebserlaubnis kann Ihnen je nach Fahrzeugtyp mit oder ohne Zuteilung eines eigenen Kennzeichens erteilt werden.

    Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird bei Fahrzeugen, die in Serie gefertigt sind, durch den Hersteller ausgehändigt.

    Sie müssen eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen, wenn Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung oder anderweite nationale Genehmigung wie beispielsweise eine ABE vorweisen kann. Das können zum Beispiel sein:

    • selbstkonstruierte Fahrzeuge
    • Einzelproduktionen
    • Fahrzeuge aus Kleinserien
    • Fahrzeuge aus dem Ausland ohne EU-Typgenehmigung

    Für eine EBE müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen, das verschiedene Prüfprotokolle beinhaltet. Diese Protokolle müssen belegen, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden und das Fahrzeug den Vorschriften entspricht.

    Sie erhalten die Betriebserlaubnis unbefristet. Sie erlischt, wenn:

    • Sie Änderungen am Fahrzeug vornehmen und die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erwarten ist,
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird,
    • Sie mögliche Auflagen zu Ein- oder Anbauten nicht befolgen oder
    • Sie das Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen.

    Nach Erlöschen der Betriebserlaubnis können Sie eine neue Betriebserlaubnis mit einem Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes beantragen. Über die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis entscheidet abschließend die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde.

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen

    Die Antragsunterlagen zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung sind vorab an die Kfz-Zulassungsstelle zu übermitteln. Die Prüfung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach vollständigem Eingang der Unterlagen. Bitte stellen Sie bei der Terminvereinbarung sicher, dass die o. g. Bearbeitungszeit nicht unterschritten wird, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)

    Beschreibung

    Aktuelle Verfahrensweise für die Zulassung Homberg (Efze):

    Bitte vereinbaren Sie über unsere Online Terminvergabe einen Termin.

    Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie wenn möglich das unten zur Verfügung gestellte SEPA-Lastschriftmandat bereits ausgefüllt zum Termin mit.

    Benötigte Formulare zum Herunterladen:

    Wunschkennzeichen: Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen

    Internetbasierte KFZ-Zulassung: Internetbasierte Kfz-Zulassung

    Voraussetzungen für die Internetbasierte Kfz-Zulassung:

    Die antragstellende Person muss im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines entsprechenden Kartenlesegeräts oder geeigneten Smartphones sein, mit dem die Daten ausgelesen werden können. 

    Auf dem für die internetbasierte Kfz-Zulassung verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die "AusweisAPP2" installiert und gestartet sein.

    Für Neufahrzeuge ist das Verfahren ohne Einschränkungen nutzbar, bei Gebrauchtfahrzeugen muss die letzte Zulassung dieses Fahrzeugs nach dem 1.01.2015 erfolgt sein.

    Eine KFZ-Abmeldung ist ohne Personalausweis und zugehörige Ausweis-App möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1
    34576 Homberg (Efze)

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine bei der KFZ-Zulassungsstelle Homberg (Efze) können die Bürgerinnen und Bürger individuell über die Online-Terminbuchung vereinbaren: zur Online Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05681 775-7732

    Fax: 05681 775-3073

    E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Gebühr für die Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge ist davon abhängig, ob ein eigenes Kennzeichen zusätzlich beantragt wird. Zusätzlich entstehen weitere variable Kosten, zum Beispiel für Gutachten.: Gebühr ab 39,50 EUR bis 55,60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis für eine Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen. Das gilt für:

    • Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
    • Fahrräder mit Hilfsmotor
    • Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008
    Technisch geändert am 06.03.2026

    Stichwörter

    Betriebserlaubnis, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Einzelbetriebserlaubnis, Betriebsgenehmigung, Zulassungsfreies Fahrzeug, kein genehmigter Typ, Gutachten Fahrzeug, Kleinserie Fahrzeug, Fahrzeug Eigenbau, Genehmigung Fahrzeug, selbstkonstruiertes Fahrzeug, Einzelproduktion Fahrzeug, Fahrzeugzulassungsverordnung, StVZO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019